| Andreas Matschenz | Kapitel 5 |
|
Vom Marienturm zum Trümmerberg Berliner Vermessung 1876 - 1945 |
Seite: 5 |
Neben den
erwähnten Widerständen gegen eine zentrale Verwaltung verhinderte eine
Vielzahl zusätzlicher und neuer Aufgaben die Vermessung der
großflächigen “weißen Flecken” im
Berliner Weichbild. Außer
durch die engagierten Projekte des sozialen Wohnungsbaus und den traditionell
stark geförderten Verkehrsausbau wurde das Zentralvermessungsamt ab 1922
mit Aufgaben belastet, die ursprünglich in der Zuständigkeit der
Katasterverwaltung lagen. Besonders die Schätzung des städtischen und
privaten Grundbesitzes für die “Hauszinssteuer” zog viele
Mitarbeiter von den Neuvermessungen ab.
Trotz
des großflächigen Nachholbedarfs hatten technische Innovationen in
der Berliner Vermessung wenig Chancen. So bot im Frühjahr 1928 ein
großes photogrammetrisches Projekt des Stadtplanungsamtes auch der
Vermessungsverwaltung bis dahin unbekannte Möglichkeiten. Die Firma Hansa
Luftbild GmbH wurde beauftragt, auf der geodätischen Grundlage des
Kartenwerks 1 : 4.000 (Kartennetz Müggelturm) einen Luftbildplan zu
produzieren. Innerhalb nur eines halben Jahres konnte die gesamte Fläche
Berlins aufgenommen werden. Die photographischen Vorlagen wurden mit
hochentwickelter Technik zu einer unverzerrten Senkrechtaufnahme (Orthophotos)
im Maßstab 1 : 4.000 umgearbeitet. Ein Vergleich des finanziellen
Aufwandes für die Herstellung eines Kartenblattes 1 : 4.000 in
traditioneller Weise mit der Produktion eines entsprechenden Luftbildplans ergab
Kosten von jeweils gleicher Höhe. Mit dem photogrammetrischen Verfahren
konnte jedoch ein Blatt innerhalb einer Woche produziert werden, während
die traditionelle Vermessung dafür drei Monate benötigte, sofern die
Vermessungsbeamten dafür überhaupt abgestellt werden konnten. Trotz
dieses überzeugenden Arguments wurde lediglich in einem Bezirksamt
“versuchsweise” die Produktion eines Planes auf der Grundlage der
Luftbilder in Auftrag gegeben.
Die
Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 hinterließ in der Berliner
Vermessung tiefe Spuren. Wie in allen staatlichen Strukturen Deutschlands wurde
auch in der Berliner Verwaltung ein rücksichtsloses und bürokratisch
perfektioniertes Räderwerk in Gang gesetzt. Schon das Gesetz “Zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom April 1933 leitete eine erste
Entlassungswelle jüdischer Angestellter und Beamter wie politisch
Mißliebiger ein. Spätestens 1938 wurden die zentrale
Vermessungsverwaltung (seit 1935 “Hauptvermessungsamt”) und die
Bezirksvermessungsämter direkt in den bürokratischen Vollzug der
rassistischen Verfolgung von Berliner Juden eingebunden. Die neugegründeten
und in die Vermessungsämter integrierten “Preisstellen”
befaßten sich bis 1945 systematisch mit der Bewertung
und
Enteignung jüdischen Grundbesitzes. Sie
leisteten damit Vorarbeiten für die Generalbauinspektion für die
Reichshauptstadt (GBI) unter der Leitung von Albert Speer. Auf Anweisung Hitlers
mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, übernahm die GBI
sämtliche städtebaulichen Planungen zur Neugestaltung Berlins (und
anderer Städte). Mit den Anstrengungen zur Finanzierung der
gigantomanischen Projekte sowie zur Versorgung mit Baumaterial und mit
Arbeitskräften wurde die GBI nicht nur ein wichtiger Motor für die
nationalsozialistische Ausplünderungspolitik in den besetzten Ländern.
Mit den Neugestaltungsplanungen war ab 1938 auch die massenhafte Entmietung der
Berliner Juden aus den “Interessengebieten” der GBI, ihre
Vertreibung und schließlich ihre Ermordung verbunden. Das kartographische
Bild dafür findet sich in den mit “Judenfreie Gebiete”
betitelten Plänen, die auf der Grundlage des “Stadtplans” im
Maßstab 1 : 4.000 entstanden (Abb. 5-7).
Abb. 5-7 Der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt ... Plankammer:
(montierter Kartenausschnit auf der Grundlage) Stadtplan von Berlin 1 : 4.000.
um 1940 mit der Beschriftung "Judenreine Gebiete". Ausschnitt. LAB Kartenabt. Bpl Nr. 2749.
|
|
|
|