| Anita Neupert | Kapitel 7.3 |
| Die topographischen Kartenwerke des Landes Brandenburg von 1945 bis heute | Seite: 1 |
Nach dem 2. Weltkrieg zerfiel das Deutsche Reich
in zwei selbständige Staaten. Zur traurigen Bilanz des 2. Weltkrieges
gehörte ebenfalls, daß im Bereich der amtlichen Kartographie ein
großer Teil der Kartenoriginale der Meßtischblätter 1 : 25.000
und der “Karte des Deutschen Reiches 1 : 100.000” vernichtet bzw.
durch Zugriff der Alliierten nicht mehr verfügbar war. Ebenso stand
kartographisches Fachpersonal kaum noch zur
Verfügung.
In den ersten Nachkriegsjahren
wurden vorwiegend Reproduktionsausgaben der stark veralteten amtlichen
Kartenwerke des ehemaligen Deutschen Reiches mit einigen Nachträgen sowie
mit Überdruck der neuen politischen Grenzen
herausgegeben.
Im neu gegründeten
“Vermessungsdienst Brandenburg” in Potsdam, der als
Landesbehörde in seinem Aufbau mit den Abteilungen Trigonometrie,
Topographie und Kartographie den heutigen Landesvermessungsämtern glich,
bestanden die Hauptaufgaben in der Herstellung von Katasterkarten, der
Aktualisierung der Meßtischblätter 1 : 25.000 und der
Topographischen Übersichtskarte 1 : 200.000. Es wurde darüber hinaus
mit der Bearbeitung der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000 begonnen, aber durch
spätere Umstrukturierungen und neue Aufgaben nicht
weitergeführt.
Mit der 1952 erfolgten
Verwaltungsreform wurden die Länderstrukturen der ehemaligen DDR
aufgelöst und “Bezirke” gebildet. Damit verbunden war auch eine
Neustrukturierung des Vermessungs- und Kartenwesens. Die “Topographischen
Dienste” Schwerin und Dresden (ab 1971 Betriebe des “VEB Kombinat
Geodäsie und Kartographie”) stellten in der Folgezeit die
topographischen Karten vom heutigen Gebiet des Landes Brandenburg, das im
wesentlichen die ehemaligen Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Teile des
Bezirkes Cottbus umfaßt, neu her.
Die
Herstellung neuer topographischer Karten wurde geprägt durch die 1952
getroffenen Festlegungen der “Geodätischen Dienste” der
Warschauer Vertragsstaaten zur Schaffung einheitlicher geodätischer
Grundlagen und Kartenwerke in den Mitgliedsstaaten auf der Basis der
sowjetischen Vorschriften. Darauf aufbauend ist in der damaligen DDR durch
Regierungsbeschluß vom 12. März 1953 ein neues
geodätisch-kartographisches System eingeführt worden, das damit auch
auf dem Gebiet des Vermessungs- und Kartenwesens zu getrennten Entwicklungen in
beiden Teilen Deutschlands führte.
Dieser Beschluß
beinhaltete folgende Festlegungen:
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